Entspricht DIN EN 131
TRBS konform als Verkehrsweg
Gewerbliches Arbeiten auf Sprossenleitern ist nach TRBS 2121-2 nur mit begründeter Gefährdungsbeurteilung oder mit Zubehör zulässig (siehe Seite TRBS)
Einsetzbar als:
- Stehleiter
- Zweiteilige Schiebeleiter
Traverse zur Verbesserung der Standsicherheit
Zwei unlösbare Spanngurte dienen gleichzeitig als Ausschubbegrenzung
Rutschfeste Gummifüße
Holme und Sprossen aus hochfestem Aluminium Strangpressprofil
Kräftige Sicherheitsscharniere mit automatischer Bolzenverriegelung
Leiternbreiten (ohne Traverse): 35 cm / 41 cm